• CL dient der effektiven außergerichtlichen Konfliktbeilegung, insbesondere im Familienrecht, auch bei Gesellschafterstreitigkeiten und bei der Unternehmensnachfolge.

• Die Parteien werden jeweils von Anwälten oder Therapeuten im gemeinsamen Gespräch vertreten. Besondere Spezialisten wie Gutachter, Vertreter des Kindes, werden bei Bedarf in die gemeinsamen Gespräche integriert.

• CL erhält die Energie aus der absoluten Festlegung der Prozeßbegleiter auf eine außergerichtliche Konfliktbeilegung. Ihre Tätigkeit endet, sobald eine der Parteien sich zur gerichtlichen Durchsetzung entschließt. Die Tätigkeit der bisherigen Begleiter endet gleichzeitig.

• Limitierender Faktor ist dennoch die fehlende Anzahl erfahrener Mediatoren, ausgebildet in den Kernkompetenzen von Collaborative Law. Alle Mitglieder der Gruppe Mediatorenaktiv sind ausgebildet in Collaborative Law (www.mediatorenaktiv.de) und Mitglieder der IACP.

Das Handout des Vortrages vom 13.11.2007
"Collaborative Law - Wenn Anwälte nicht mehr streiten"
kann hier angesehen werden.

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